Recht

VRR ./. EVG und mobifair: Keine Schlichtung im Verfahren um Personalübergang – Klagebefugnis die Frage

In der Verhandlung am Montag am Landgericht Essen ist es in dem Verfahren um den Personalübergang bei einem SPNV-Verfahren des VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) zu keinem Ergebnis gekommen.

Die fünf Kläger – Beschäftigte von DB Regio Westfalen und der NordwestBahn – hatten mit der mit ihnen kooperierenden Gewerkschaft EVG und dem Verband mobifair eine Schlichtung vorgeschlagen, der VRR hat aber nicht eingewilligt. Der VRR will erreichen, dass der Betreiberwechsel im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) §131 (3) für verfassungswidrig erklärt wird. Laut der EVG sehe das Gericht aber die Regelung des GWB §131 als verpflichtend an. Allerdings stellte das Gericht die Klagebefugnis der Kläger in Frage. Wegen des Verfahrens hat der VRR die Entscheidung über den Zuschlag der Ausschreibung des Netzes Niederrhein-Münsterland bereits um ein Jahr auf den Sommer 2022 verschoben. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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