Viele EVU benötigen keine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung
Seit 2012 benötigen die Eisenbahnunternehmen (überwiegend) nunmehr ein Sicherheitsmanagementsystem und ein Instandhaltungssystem, das wegen des bürokratischen Aufwandes, des unverhältnismäßigen Zeitaufwandes und wegen der hohen Kosten umstritten ist.
Wie die Rechtsanwaltskanzlei Niekamp jetzt mitteilt, seien bezüglich der Instandhaltungsstellen-Bescheinigung falsche Meldungen im Umlauf. Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigungen/Sicherheitsgenehmigung und Instandhalter mit MoU-Zertifikaten für deren Gültigkeitsdauer benötigen keine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung; die am 31.05.2013 gem. § 38 Abs. 5f Satz 1 AEG auslaufende Antragsfrist gilt für diese Unternehmen nicht, so Niekamp. (cm)