Recht

VG Mainz: RSE legte keine „belastbaren“ Belege vor

Die Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) habe keine „belastbaren“ Belege für ihre Kostenschätzung vorgelegt.

Dies ist die Kernaussage des Verwaltungsgerichtes Mainz im Streitfall RSE versus Land (Rail Business vom 16.08.2012). Konkret geht es um die Strecke Gerolstein – Prüm. Wie das Gericht weiter ausführt, habe die RSE „zur Verteidigung ihres eigenen Kostenansatzes keinerlei nachprüfbare Angaben gemacht, die – auf die konkrete Strecke bezogen – eine Überprüfung der einzelnen Kostenpositionen ermöglicht hätte. Und weiter: „Auch die angenommenen 104 000 Euro für Brücken, 18 900 Euro für Durchlässe sowie 37 500 EUR für Bahnübergänge lassen nicht im Ansatz erkennen, auf welchen überprüfbaren Parametern sie beruhen.“ Das Gericht zweifelt zudem die Angabe der RSE über die laufenden Kosten an. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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