VG Köln: Köln darf Fernbusse aus der Stadt verweisen
Flixbus hat nun auch im Hauptverfahren gegen die Stadt Köln verloren.
Die Sperrung der beiden innerstädtischen Fernbushalte und ihre Verlegung an den Flughafen war rechtmäßig, so das Kölner Verwaltungsgericht mit seinen Urteilen vom 25.08.2017 (Az 18 K 6887/15 und 18 K 6888/15). Flixbus und ein weiteres Unternehmen pochten auf die Bestandskraft ihrer Genehmigungen nach § 42 PBefG. Das VG Köln urteilte nun aber, dass diese behördlichen Zusagen sich an den verkehrsrechtlichen Vorgaben orientieren müssen. An beiden Haltepunkten, so das Gericht weiter, hätten erhebliche Verkehrsgefahren vorgelegen. Die Sperrung sei daher rechtmäßig erfolgt. Zudem stufte das Gericht den Ersatzhalt am Flughafen als eine „angemessene Alternative“ ein, namentlich wegen seiner sehr guten ÖPNV-Anbindung. Die Fernbusbetreiber hatten den Halt als für die Kunden „nicht zumutbar“ bezeichnet. (msa/cm)