Recht

Verwaltungsgerichtshof München: Verhandlungen zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke zum Jahresende

Verlauf der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München; Grafik: DB Netz

Der 22. Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) München plant „voraussichtlich“ im November und Dezember 2017 die mündlichen Verhandlung über die Klagen mehrerer Nachbarn gegen den Neubau einer zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München (Az. 22 A 16.40021 u.a.).

Dabei geht es um den Ostabschnitt, dem Planfeststellungsabschnitt „3neu“ mit der Neubaustrecke vom westlichen Isarufer bis zum Bahnhof Leuchtenbergring. Die Kläger machen geltend, in der Bauphase unzumutbarem Dreck und Erschütterungen ausgesetzt zu sein und ihre Grundstücke nicht mehr erreichen zu können. Teilweise wird auch die Planrechtfertigung einer zweiten S-Bahn-Stammstrecke infrage gestellt und ein alternativer Trassenverlauf („Südring-Ausbau“) befürwortet. Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat dem Konzerthaus Gasteig eine Beteiligung an den Klagen untersagt. Die Baugenehmigung für den mittleren Abschnitt Karlsplatz (Stachus) – Isar ist seit 2016 rechtskräftig, die für den westlichen Abschnitt (Laim – Stachus) seit Februar 2017. Seit dem 05.04.2017 wird gebaut. (msa/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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