Verwaltungsgericht Köln: LKW-Maut-Erhöhung rechtmäßig
Die Lkw-Maut der Jahre 2009 bis 2014 ist rechtmäßig – und damit deren Erhöhung im Jahre 2009.
Dies hat gestern (30.09.2014) das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Damit wurden die Klagen in den drei Musterverfahren (Kläger waren drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden) abgewiesen (Az: 14 K 8449/09; 14 K 1017/10; 14 K 1018/10). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die im Bundesfernstraßenmautgesetz festgesetzten Mautsätze nicht gegen die Vorgaben der europäischen Wegekostenrichtlinien verstoßen. Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum bezüglich der gewählten Kalkulationsmethode zu. Die konkrete Berechnung der Mautsätze werde durch den europäischen Richtliniengeber nicht vorgeben. Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Ziel der Kläger ist ein Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof). (cm)