Recht

Verwaltungsgericht Berlin: Allianz pro Schiene scheitert mit Klage gegen Lang-Lkw

Mehrere Typen von Lkw dürfen mit einer Länge von bis zu 25,25 m seit Jahresbeginn regulär fahren; Quelle: BMVI

Die Regelzulassung für überlange Lkw auf deutschen Straßen verstößt nicht gegen das EU-Recht.

Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 17.04.2018 entschieden (Az: VG 11 K 216.17). Zugleich wertete das Gericht die Klage als zulässig und sprach damit der Allianz pro Schiene als anerkanntem Umweltverband das Recht auf eine Fortführung des Rechtsstreits zu. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die Klage fand mit Unterstützung vom Automobil-Club Verkehr (ACV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Deutscher Umwelthilfe (DUH) statt. Nach einem mehrjährigen Feldversuch dürfen seit Jahresbeginn mehrere Typen von Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m regulär fahren. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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