Vertrieb: Eilantrag der DB gegen Kartellamt abgelehnt
Der Eilantrag der Deutschen Bahn zur Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Bundeskartellamts ist abgelehnt worden.
Das bestätigten sowohl das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf als auch die DB, wie der Wettbewerber Trainline mitteilte. Das Gericht habe laut seines Sprechers nur geprüft, „ob durch die sofortige Vollziehbarkeit der angefochtenen Entscheidung irreversible Zustände oder der Antragstellerin schwere und unabwendbare Nachteile drohen“. Dies hätten sie verneint. Damit kann das Kartellamt auf der sofortigen Vollziehung der im Beschluss getroffenen Anordnungen bestehen. Mit einem endgültigen Ergebnis zum Antrag selbst wird erst in mehreren Monaten gerechnet. Für Trainline ist diese Entscheidung „ein Aufruf zum Handeln“, die DB müsse „die Beeinträchtigung im deutschen Eisenbahnmarkt … beenden”. Weiter hat Trainline die Bundesregierung aufgefordert, das deutsche Eisenbahnregulierungsgesetz entsprechend anzupassen. (cm)