Recht

Vertragsverletzungsverfahren: Genugtuung in Deutschland und Österreich nach EuGH-Urteil

Das für Deutschland und Österreich positive Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH (Rail Business-Eilmeldung vom 28.02.2013) stieß auf positive Resonanz. „Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung“, sagte beispielsweise Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).

Die in den EU-Vorgaben enthaltene Gestaltungsfreiheit bei der Entflechtung von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern erlaube ausdrücklich auch eine Holding-Struktur, so Ramsauer weiter, nun bestehe „endgültig“ Rechtssicherheit. Die Entwicklung des deutschen Eisenbahnmarktes hat das Holding-Modell eindrucksvoll bestätigt. „Auch was den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz angeht ist unser Land im europäischen Vergleich vorne dabei“, sagte Ramsauer. „Die Entscheidung hat zudem Signalwirkung für das 4. Eisenbahnpaket“, so DB-Chef Rüdiger Grube. Mit dem Urteil werde eine jahrelange Auseinandersetzung über umstrittene Anforderungen der Kommission an das Holdingmodell beendet. Auch im Nachbarland war das Verkehrsministerium froh über das Urteil: „Das österreichische Eisenbahnsystem, mit einer starken integrierten Staatsbahn als tragende Säule, ist ein Erfolgsmodell. Integrierte Eisenbahnunternehmen aus einem Guss sind die Stützen eines funktionierenden Eisenbahnsystems“, sagte Verkehrsministerin Doris Bures. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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