Verlader dürfen weiter Verträge mit DB Netz und DUSS abschließen
Verlader dürfen auch künftig direkt mit der DB Netz AG bzw. der Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbH (DUSS) Verträge abschließen.
Sie müssen auch künftig nicht dem Umweg über ein zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen nehmen (EVU), teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) hat in der dritten Instand die beiden Verfahren rechtkräftig abgeschlossen (Umschlaganlagen: Az. 6 C 57.14; Trassen: Az. 6 C 58.14). Wie die Behörde auf Nachfrage mitteilte, wollten beide Unternehmen zum Fahrplanjahr 2011 ihre Zugangsbedingungen so verändern, dass nur noch EVU Vertragspartner hätten sein können. Dagegen hatte die BNetzA widersprochen, die Verfahren wurden dann jeweils vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Laut BNetzA ist der Zugang der Verlader zum Netz durch eine 2005 erfolgte Änderung im AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) möglich. Die DUSS berief sich auf die Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV), die aber laut BVerWG im Rang unter den Regelungen des AEG steht. (cm)