Recht

VDE8.1: Fürth klage gegen Planfeststellungsbeschluss

Neue Streckenführung der S-Bahn bei Fürth (Norden nach rechts); Grafik: DB Projekt Bau

Am 14.04.2014 und damit einen Tag vor Ablauf der Frist hat die Stadt Fürth gegen den Planfeststellungsbeschluss des Abschnitts 16 Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Es geht um die umstrittene Verschwenkung der S-Bahn (Rail Business 8/14). Das Eisenbahn-Bundesamt hatte den Beschluss Ende Januar gefällt. Mit der Klage will die Stadt erst einmal im Eilverfahren verhindern, dass der Planfeststellungsbeschluss sofort vollzogen wird, denn mit dem Beschluss besteht sofort Baurecht.
Die Stadt Fürth sieht in dem Beschluss rechtliche Verstöße, weil Sachverhalte nicht richtig aufgeklärt wurden. So seien Eingriffe in die Natur und Landschaft nur unzureichend bewertet worden, zudem würde die von der DB favorisierte Trasse stark in privates Eigentum eingreifen. Dies wäre beim Ausbau der Bestandsstrecke günstiger, so die Stadt. Auch die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors ist ein Kritikpunkt in der Klage. Die DB selbst rechet nicht vor Spätsommer mit dem Baubeginn, da zuvor noch die Ausschreibung und Vergabe erfolgen muss. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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