Urteil: Fahrverbote in Städten möglich
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Fahrverbote in Städten für Diesel-Fahrzeuge nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.
Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht heute (27.02.2018). Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen. Die Bahngewerkschaft EVG forderte deshalb ein „überzeugendes Gesamtkonzept, in dem die einzelnen Verkehrsträger ihre Stärken ausspielen“. Die Allianz pro Schiene hält es für dringend geboten, „den Pendlern in Ballungsräumen einen gut ausgebauten, öffentlichen Verkehr anzubieten. Den erreicht man allerdings nicht mit Gratis-Ticketversprechungen“, so deren Geschäftsführer Dirk Flege. (cm)