Recht

Unfall von Brétigny-sur-Orge: Staatsanwalt fordert Höchststrafe für SNCF, keine Strafe für SNCF Réseau und Eisenbahner

Die Staatsanwaltschaft von Évry forderte für die SNCF wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wegen der Zugentgleisung von Brétigny-sur-Orge (Essonne), bei der 2013 sieben Menschen starben, die „Höchststrafe“ von 450.000 EUR.

Andererseits forderte sie den Freispruch von SNCF Réseau und dem ehemaligen leitenden Eisenbahner, der die letzte Überwachungsrunde vor der Tragödie durchgeführt hatte. Die SNCF, die als strafrechtliche Erbin der SNCF Infra zum Zeitpunkt des Vorfalls für die Instandhaltung der Gleise zuständig war, habe durch ein „Versagen in der Instandhaltungskette … den Kontext geschaffen, der den Unfall verursachte“, sagte der Staatsanwalt. Er prangert zudem einen „ursprünglichen Fehler der Desorganisation“ an, aus dem sich zehn gegen die SNCF vorgebrachten Fehler ableiteten, Grund seien die auferlegten Rentabilitätsziele. Für den ehemaligen leitenden Eisenbahner wurde Freispruch beantragt. „Wir haben es hier mit einfachen, gewöhnlichen Fehlern zu tun, die für Disziplinarvergehen in Frage kommen, aber nicht für qualifiziertes Fehlverhalten", erklärte der Staatsanwalt. (wkz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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