Recht

Unfall Niederlahnstein: Entzug des Tf-Führerscheins nicht bestandskräftig – Verfehlungen nicht bewiesen

Der Güterzugunfall vom 30.08.2020 im Bahnhof Niederlahnstein; Foto: Rhein-Lahn-Kreis

Der Entzug des Führerscheins des Triebfahrzeugführers vom Unglückszug von Niederlahnstein ist noch nicht bestandskräftig. Darauf weist sein Rechtsanwalt Andy Niekamp hin.

Die Entscheidung des OVG NRW vom 05.03.2021 (Az. 11 B 2060/20) (Rail Business vom 18.05.2021) ist in einem „einstweiligen Rechtsschutzverfahren“ ergangen. Über den in der Hauptsache angefochtenen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes ist noch nicht bestandskräftig entschieden worden; hierzu ist das Klageverfahren beim VG Köln anhängig. Das OVG NRW hat nur aufgrund einer „summarischen“ Prüfung entschieden und keine Beweisaufnahme durchgeführt. Daher seien die im Bescheid genannten Verfehlungen des Triebfahrzeugführers noch nicht rechtskräftig bestätigt, so Niekamp. Weiter seien die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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