Unfall Bretigny: Anklage gegen SNCF sehr wahrscheinlich
Die SNCF bezeichnet die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung gegen sie nach dem Unfall von Bretigny am 12.07.2013 aufgrund von Informationen aus der Justiz als „sehr wahrscheinlich". Für die Untersuchungsrichter könnten „ernste und übereinstimmende Indizien" bestehen, die es wahrscheinlich machten, dass die SNCF einer Straftat beschuldigt werde.
Die Richter seien nicht durch eine Frist gebunden, aber sie könnten ihre Entscheidung jederzeit treffen. Nach einer ersten Ladung kämen eine Anklage (Mise en examen) oder die Platzierung unter dem Status eines Zeugen mit Anspruch auf Rechtsbeistand (Témoin assisté) in Frage. Eine Anklage bedeute keine Vorverurteilung der SNCF, für die die Unschuldsvermutung gelte. Neben der öffentliche Einrichtung SNCF könnten auch ein oder mehrere Angestellte angeklagt werden. In diesem Fall würde die SNCF den betroffenen Angestellten jede Unterstützung gewähren. (wkz/cm)