Recht

Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets: Streit um (fiktive) Sicherheitsbescheinigungen - drohen Betriebseinstellungen?

Zum 16.06.2020 erfolgt in Deutschland die Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets.

Und mit diesem Datum könnte ein Problem auftauchen, über das aktuell diskutiert wird. In der Fachmitteilung 03/2020 vom: 14.01.2020 teilte das Eisenbahn-Bundesamt mit, dass ab diesem Datum alle bisher nicht beschiedenen Anträge auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung erneut gestellt werden müssen – beim One-Stop-Shop der ERA (OSS). Da dies bis zu vier Monate Bearbeitungszeit benötige, solle „zur Vermeidung einer möglichen, zeitlich befristeten Einstellung des Betriebs“ der Antrag „möglichst“ frühzeitig gestellt werden. Diese Position teilt die Kanzlei Niekamp so nicht. Nach deren Auffassung müssen laufende Verfahren aufgrund der einschlägigen Übergangsregelungen nach dem derzeit geltenden Recht zu Ende gebracht werden und müssen „fiktive Sicherheitsbescheinigungen“ bis zum bestandskräftigen Abschluss der Verfahren weiterhin gültig bleiben. Dies sei im aktuellen Gesetzesentwurf zum AEG so vorgesehen. Das EBA argumentiere nach Recherchen des VDV, dass im „Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ es sich „bei dem Gesetzesentwurf vom 03.12.2019 um ein Versehen des Gesetzgebers handelt“. Und weiter: „Das europäische Recht verlange zwingend eine Sicherheitsbescheinigung für das Befahren des übergeordneten Netzes und die bloße Fiktion einer Sicherheitsbescheinigung sei eben keine Sicherheitsbescheinigung“. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress