Recht

Üstra darf weiterhin Fahrzeuge per Video überwachen

Triebwagen TW 6000 auf der Goethebrücke vor dem üstra-Verwaltungssitz Am Hohen Ufer 6; Foto: CC-BY-Bernd Schwabe in Hannover/Wikipedia

Die hannoverschen Verkehrsbetriebe Üstra dürfen ihre Busse und Bahnen weiter durchgängig per Video überwachen.

Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am 10.02.2016 entschieden und hob damit die Verbotsverfügung der niedersächsischen Datenschutzbehörde auf (Az. 10 A 4379/15). Nach Einschätzung des Gerichts erlaube das Landesdatenschutz kein Verbot, sondern nur eine Beanstandung der Aufzeichnung. Für die Verkehrsbetriebe greife nicht das Bundesdatenschutzgesetz mit der Möglichkeit von Verboten, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Kammer hat gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Nds. Oberverwaltungsgericht zugelassen. (jb/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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