Recht

„Übergeordnetes Netz": Bundesregierung will AEG ändern

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), um Regelungen an geänderte EU-Richtlinien anzupassen.

Der Gesetzentwurf (19/5421) wurde am 08.11.2018 zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Die Verpflichtung für EVU, eine Sicherheitsbescheinigung zu haben, soll künftig daran anknüpfen, ob diese auf dem „übergeordneten Netz“ verkehren. Dieser neu eingeführte Begriff umfasst grundsätzlich das gesamte regelspurige Eisenbahnnetz. Ausgenommen von der Sicherheitsrichtlinie sind dem Gesetzentwurf zufolge Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, außerdem EVU, die auf funktional getrennten Netzen fahren, sowie EVU, deren Fahrzeuge auf privaten Infrastrukturen verkehren oder vom Betreiber für eigenen Güterverkehr oder die nichtgewerbliche Personenbeförderung genutzt werden. Die von der EU gerügten Begriffe „Regionalbahnen" und „Regionalbahnsysteme" sind im Richtlinientext nicht mehr enthalten. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress