Trassen- und Stationsgebühren: DB verzichtet auf Entgelte bei Abbestellung – Kulanz oder Rechtslage?
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen reduzieren derzeit vielerorts ihr Angebot im Personen- und Güterverkehr deutlich.
Müssen dabei Trassen abbestellt werden, entstehen rückwirkend ab 17.03. bis zunächst 19.04.2020 keine zusätzlichen Kosten, teilt die DB heute (31.03.2020) mit: „Die DB Netz AG verzichtet auf alle pauschalen Trassen-Stornierungsentgelte. Entgelte der DB Station&Service AG für entfallene Stationshalte werden vorerst nicht abgerechnet“. Die „Kulanzregelung“ sei mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. Gegenüber Rail Business relativiert Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE), die DB-Mitteilung: Laut einem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27.03.2020 fielen in Fällen höherer Gewalt keine Stornierungsentgelte an; daher fehle ein entsprechender Anspruch, die DB gebe nur die geltende Rechtslage wider. Zudem kritisiert Westenberger den benannten Zeitraum: Je nach Lesart sei die Pandemie spätestens seit 13. oder 11.03.2020 „offiziell“ und werde am 19.04.2020 sicher nicht zu Ende sein. „Wir hätten uns ein umfassenderes Bekenntnis gewünscht, die Bahnunternehmen grundsätzlich nicht für corona-bedingte Nichtnutzung des Netzes zur Kasse zu bitten“, so der NEE-Geschäftsführer. (as)