Transrapid-Versuchsstrecke: Eigentümerin muss für den Rückbau aufkommen
Die Eigentümerin der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) muss sich in Höhe der Verwertungserlöse und Versicherungsleistungen an den Rückbaukosten der Anlage beteiligen.
Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 22.02.2017 entschieden (Az: OVG 6 B 18.16) und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis bestätigt. Der Bund hat für den Rückbau der Anlage 8,44 Mio. EUR zugesagt, gleichzeitig die Eigentümerin aber aufgefordert, Einnahmen aus der Verwertung von Materialen und Wirtschaftsgütern sowie der Versicherungsleistungen aus dem Transrapidunfall vom 22.09.2006 einzusetzen. Hierdurch wird die Zuwendung gemindert. Dies beanstandete das Gericht nicht. Die Versicherungsleistungen liegen bei 19,3 Mio. EUR und damit über den bewilligten Fördermitteln. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. (cm)