Recht

Tramstreit Zürich: Stadler verzichtet auch auf Schadenersatzklage

Stadler wird trotz „Enttäuschung“ keine Klage im Zusammenhang mit der Tram-Vergabe der VBZ (Verkehrsbetriebe Zürich) einreichen.

Da der Vertrag mit Bombardier „rechtsgültig“ unterschrieben sei, wäre nur noch eine Klage auf Schadenersatz möglich gewesen. Die wird Stadler nach eigenen Angaben aber nicht einreichen. Diese Klage sei nicht zielführend, so der Hersteller. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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