Recht

Tram-Auftrag Wien: Volksanwaltschaft prüft Lastenheft

Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ); Foto: Volksanwaltschaft/Gabriele Moser

Die Volksanwaltschaft wird die Ausschreibungskriterien der Wiener Linien für die Vergabe der Straßenbahngarnituren unter die Lupe nehmen.

Nach Hinweisen etwa von Behinderten- und Seniorenverbänden will Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) sicherstellen, dass sowohl internationale als auch nationale Standards in Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden. Wesentliche Frage sei, so Kräuter, welche Kriterien in Bezug auf Barrierefreiheit für die Neubeschaffung der Garnituren herangezogen wurden. Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar, stellt Volksanwalt Kräuter fest: „Das Prüfverfahren soll klären, ob die Kriterien, wie Einstiegshöhe, Rampen, Durchgangsbreite, Platzangebot für Rollstuhlfahrer, allen Vorschriften ohne Kompromisse gerecht werden.“ Die Prüfung findet unabhängig von dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien statt, bei dem Siemens unterlegen war. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft, die seit 1977 im Auftrag der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung in Österreich kontrolliert, hat keine rechtlichen Folgen, eine Neuausschreibung kann hier nicht erzwungen werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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