Recht

Toilettenstreit bei der DB

Wird es bald eine rechtliche Toilettenpflicht in Zügen geben?; Foto: DB

Am 28.01.2016 fand die nächste Runde im Toilettenstreit zwischen der Deutschen Bahn und einer Frau aus Trier vorm zuständigen Landgericht statt.

Die Frau verklagte die DB auf Schmerzensgeld, nachdem sie im Sommer 2015 durch ein defektes Klo einer Regionalbahn, es nicht am Bahnhof auf eine funktionierende Toilette geschafft hatte. Für die erlittenen Qualen und die Peinlichkeit sprach ihr das Gericht 200 EUR zu, die DB ging in Berufung. Mittlerweile fürchtete das Unternehmen um sein Image und strebte eine ausergerichtliche Einigung an, die von der Klägerin abgelehnt wurde. Sie erhofft sich einen Präzedenzfall, damit ein solcher Vorfall anderen erspart bleiben kann. Dabei erhält sie Unterstützung auf Seiten der Verbände. Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Nord hält Toiletten im Zug für eine „Selbstverständlichkeit“, die zu den „Mindeststandards im Nahverkehr“ gehöre und der Fahrgastverband Pro Bahn räumt ein, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine funktionierende Toilette in Nahverkehrszügen gibt. (tm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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