Tarifeinheit: Rechtsgutachten stützt GDL-Position
Ein gesetzlicher Zwang zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig.
Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio in einem Gutachten für die Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Diese wehrt sich ebenso wie die Lokführergewerkschaft GDL und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit gegen die Absicht der Großen Koalition, den Grundsatz „Ein Betrieb – eine Mehrheitsgewerkschaft – ein Tarifvertrag“ (Tarifeinheit) gesetzlich zu verankern. Die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie seien hohe Güter. Für den faktischen Ausschluss einer eigenständigen Berufsgewerkschaft aus der Tarifautonomie bedürfe es einer gesteigerten Rechtfertigung. Streiks alleine, so ärgerlich sie seien, reichten als Grund nicht aus. (roe)