Recht

Stuttgart 21: Klage von Stuttgarter Netz AG in Verhandlung

Am 09.08.2016 fand beim Verwaltungsgericht Stuttgart die mündliche Verhandlung über die Klage der Stuttgarter Netz AG statt (Az.: 13 K 2947/12).

Diese hatte gegen das Eisenbahn-Bundesamt eine vorbeugende Verpflichtungsklage eingereicht. Die Stuttgarter Netz AG will erreichen, dass das EBA der beigeladenen DB Netz AG untersagt, mit den Gleisabbauarbeiten für den Tiefbahnhof zu beginnen, bevor ein Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) für den Kopfbahnhof durchgeführt ist. Auch nach Fertigstellung des unterirdischen Durchgangsbahnhofs bestehe ein Interesse an der Erhaltung der oberirdischen Bahnbetriebsanlagen des bestehenden Kopfbahnhofes, weil der neue Tiefbahnhof nicht unbeschränkt befahren werden könne. Das EBA und die DB Netz sind dagegen der Auffassung, dass die Klage bereits unzulässig ist, insbesondere fehle das Rechtsschutzinteresse der Stuttgarter Netz AG. Der § 11 AEG finde zudem bei der Realisierung von Stuttgart 21 keine Anwendung, so die Beklagte. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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