Staatsanwaltschaft Baden-Baden: Tunnelhavarie in Rastatt hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Das Unglück beim Tunnelbau bei Rastatt wird keine strafrechtlichen Kosequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte das Verfahren ein.
Das teilte sie am 11.01.2018 mit. Es seien mehrere, teils anonyme Strafanzeigen gegen den Infrastrukturvorstand der DB AG sowie gegen weitere Verantwortliche der Deutsche Bahn, der DB Netz AG und der am Tunnelbau beteiligten Unternehmen wegen der Tunnelhavarie vom 12.08.2017 eingegangen. Der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr oder der fahrlässigen Baugefährdung habe sich nicht bestätigt. Maßgeblich für diese Entscheidung war unter anderem, dass keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert vorlagen, dass also keine konkrete Gefahr bestanden hätte, dass Züge und die darin Reisenden zu Schaden kommen würden. Nach Feststellung des Wassereintritts im Tunnel um 10:47 Uhr war um 11:03 Uhr eine Streckensperrung erfolgt. Zwar waren in diesem Zeitraum von 16 Minuten noch ein ICE, ein Güterzug und ein Regionalzug über die betreffende Stelle gefahren, aber erst ab 11:18 Uhr war eine Gleisabsenkung erfolgt, was eine Herabsetzung der Geschwindigkeit der Züge erforderlich gemacht hätte. (cm)