SPNV-Vergabe Ba-Wü: Gerichtsurteil am 29. April
Am 22.04.2016 hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz den Einspruch der DB Regio gegen die Vergabe des Stuttgarter Netzes 1 verhandelt.
Das Urteil soll am 29.04.2016 vormittags verkündet werden. Wie Prozessbeobachter Rail Business berichteten, werde das Gericht wohl dem Landesverkehrsministerium in seiner Begründung für den Ausschluss von DB Regio folgen. Ein Punkt war, dass DB Regio im ersten Betriebsjahr je Zugkm 11,5 % mehr als später verlangte, die Bedingungen aber nur 10 % erlaubten (Rail Business 48/15). Hier hat DB Regio mit einer falschen Wochenzahl für das Jahr 2019 gerechnet: mit 26 statt 29. Laut DB habe die Bieterinformation 490 genannt, dass die Annuität ein halbes Jahr im ersten Jahr betragen soll, die Information 481 aber besagte, es gilt der Zeitraum ab Betriebsübernahme (09.06.2019). Die Vorsitzende Richterin Hannelore Hemmerich-Dornick merkte auch an, dass die DB wie vom Land gefordert die Werkstattkosten hätte angeben müssen. Die DB argumentierte, laut Bieterinformationen hätten nur Investkosten angegeben werden müssen, diese seien aber Null, da die Werkstatt in Ulm bereits gebaut sei. (cm)