SPNV-Aufgabenträger: Klage des NWL gegen DB Netz AG erfolgreich
Das Landgericht Frankfurt /Main hat am 26.06.2015 einer Klage der drei Aufgabenträger NWL, VRR und des ZV Rheinland-Pfalz Nord gegen die DB Netz AG stattgegeben.
Der NWL hatte federführend für die drei Aufgabenträger die DB Netz AG auf Rückzahlung von Infrastrukturnutzungsentgelten der Jahre 2009 bis 2011 verklagt. Dabei ging es um die damaligen Regionalfaktoren, einen aus Sicht der drei Aufgabenträger diskriminierenden Preisaufschlag für die Nutzung schwächer ausgelasteter Strecken. Laut Landgericht muss DB Netz insgesamt 21 Mio. EUR zurückzahlen. Das Landgericht hat festgestellt, dass die DB Netz AG eine marktbeherrschende Stellung hat und damit besonderen Anforderungen bei der Preisgestaltung unterliegt. Defizite auf schwach ausgelasteten Strecken müssten durch Überschüsse auf intensiv genutzten Strecken ausgeglichen werden. Ein Preisaufschlag gerade für schwächer ausgelastete Strecken sei nach Eisenbahnrecht unzulässig. Die Regionalfaktoren verstießen daher gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot. Das Gericht hat daraufhin die Unwirksamkeit der Preisvereinbarungen mit der DB Netz AG festgestellt. Beraten und prozessual vertreten wurden die Aufgabenträger durch die Kanzlei BBG und Partner Bremen. Die Entscheidung ist wegen laufender Rechtsmittelfristen noch nicht rechtskräftig. (cm)