Recht

Spanien: Adif wegen des Unglücks von Santiago de Compostela angeklagt

Im Laufe der Untersuchungen zur Entgleisung von Santiago de Compostela hat das Untersuchungsgericht No. 3 von Santiago de Compostela seine Ermittlungen nun auch gegen den damaligen Sicherheitsdirektor des Infrastrukturbetreibers Adif aufgrund „grob fahrlässiger Körperverletzung und Tötung” ausgeweitet.

Er muss nach Informationen der Zeitung El País am 23.03.2017 vor Gericht aussagen. Am 24.07.2013 war kurz vor Santiago de Compostela in Galicien ein Alvia-Zug mit 192 km/h in die Einfädelungskurve „A Grandeira” entgleist – zugelassen waren 80 km/h. Es starben 80 Menschen, fast 150 wurden verletzt. Gegen den durch ein Handy-Gespräch abgelenkten Triebfahrzeugführer hat der Staatsanwalt eine Haftstrafe von vier Jahren beantragt. Der Untersuchungsrichter gab am 10.03.2017 bekannt, dass der damalige Direktor für Verkehrssicherheit der Adif vor den möglichen Gefahren während der Einfahrt in die Kurve durch den Streckenerbauer UTE und die Beratungsfirma des Entwicklungsministeriums, Ineco gewarnt wurde und keinerlei Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. (wkz/cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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