Sicherheitsbescheinigungen: Vorschusskostenbescheide des Eisenbahn-Bundesamtes rechtswidrig
Bekanntlich hat das Eisenbahn-Bundesamt in vielen Verfahren auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe), in denen diese weder erteilt noch versagt wurde, seit dem Jahre 2010 Vorschusskostenbescheide verschickt.
Die Behörde begründe dies damit, dass die geforderten bis zu 50.000 EUR notwendig seien, da die Erstellung der SiBe „regelmäßig“ bis zu 500 Arbeitsstunden benötige und zudem sonst eine Verjährung eintreten könne, so das Rechtsanwaltsbüro Niekamp. Es wies darauf hin, dass das EBA aber keine Gründe für die hohe Stundenzahl nannte. Nun hat am 16.09.2013 das Verwaltungsgericht Köln (Az. 25 K 4614/11) einem kleinem mittelständischen Bahnunternehmen in einem Widerspruchsverfahren Recht gegeben. Es bemängelte, dass durch die noch nicht erfolgte Erteilung der SiBe der Gebührentatbestand fehle. Die Verjährung greife nich, da das EBA drei Jahre für eine Entscheidung pro oder contra Erteilung der SiBe Zeit gehabt hätte, so die Richter. Die Behörde prüfe derzeit, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, so das EBA zu Rail Business. Für Prof. Urs Kramer stellt sich die Frage, wie das EBA, sollte es endgültig unterliegen, mit den Bescheiden umgeht, bei denen die Bahngesellschaft keinen Widerspruch eingelegt haben. (cm)