Schweiz: Schiedskommission im Eisenbahnverkehr kann auch von Amts wegen tätig werden
Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) der Schweiz kann künftig nicht nur auf Klage hin tätig werden, sondern auch von Amts wegen. Der Bundesrat hat am Freitag (14.06.2013) das neue Geschäftsreglement genehmigt.
Die Stärkung der Position der SKE tritt mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 am 01.07.2013 in Kraft. Die SKE entscheidet über Streitigkeiten, welche die Gewährung des Netzzugangs, die Netzzugangsvereinbarungen und die Berechnung des Entgelts für die Benutzung der Infrastruktur betreffen. (cm)