Recht

Schweiz: Harmonisierung der Rechtsvorschriften

Bei der Beseitigung der technischen Hindernisse und der Erleichterung des Zugangs schweizerischer Bahn- und Straßenverkehrsunternehmen zum europäischen Markt wurde ein weiterer wichtiger Schritt gemacht.

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU änderte am Freitag (06.12.2013) in Brüssel das bilaterale Landverkehrsabkommen entsprechend ab. Im Rahmen der Bahnreform 2.2 übernahm die Schweiz insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Interoperabilität und der Sicherheit im Schienenverkehr. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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