Recht

Schweiz: Gericht erlaubt SBB Fahrgastbetrieb mit sechs FV-Dosto

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat am 14.02.2018 entschieden, dass die SBB die sechs bereits fertiggestellten Fernverkehrs-Doppelstockzüge (je zwei IC 200, IR 200 und IR 100) im Fahrgastbetrieb einsetzen darf.

Die SBB will diese FV-Dosto ab Ende Februar im Alltagsbetrieb testen. Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hat eine Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des Bundesamts für Verkehr (BAV) eingereicht und beanstandet, die neuen Züge seien nicht behindertengerecht. Das Gericht erließ eine Zwischenverfügung und entzog der Beschwerde teilweise die aufschiebende Wirkung. Im nächsten Schritt wollen die Richter entscheiden, ob sie auch bezüglich der nicht fertigen Züge die aufschiebende Wirkung entziehen, so wie es SBB, BAV und Hersteller Bombardier wünschten, meldet die NZZ. Die SBB teilt mit, sie bleibe in einem „lösungsorientierten Dialog mit den Behindertenorganisationen“. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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