Schweiz: Bundesrat passt Eisenbahnverordnung an EU-Bahnpaket an
Der Bundesrat hat am 06.11.2019 die Eisenbahnverordnung (EBV) an das 4. Eisenbahnpaket der EU angepasst.
Mit dem jetzt verabschiedeten ersten Schritt sollen bis Ende 2019 die Verfahren der EU und der Schweiz bei Fahrzeugzulassungen für den internationalen Verkehr sowie für Sicherheitsbescheinigungen harmonisiert werden. Ergänzend ist ein Beschluss des gemischten Ausschusses Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen erforderlich. In einem zweiten Schritt sollen dann die Verfahren der Schweiz und der EU zusammengelegt werden. Dafür will der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft für die Anpassung des Eisenbahngesetzes unterbreiten. Damit soll die technische Säule des vierten EU-Eisenbahnpakets vollständig ins schweizerische Recht übernommen werden. (cm)