Recht

Schweiz: Bundesgesetz zu Cargo sous terrain ab Juli in Kraft

Das unterirdische Gütersystem Cargo sous terrain; Bild: CTS

Am 15.07.2022 tritt das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport in Kraft.

Das hat der Bundesrat am 22.06.2022 beschlossen. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für das privat finanzierte Güterverkehrsprojekt Cargo sous terrain (CST) (s.a. Rail Business 23/22). Gleichzeitig hat der Bundesrat zwei Anhänge von Verordnungen angepasst, welche für die Umsetzung nötig sind. Betroffen sind die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Geoinformation. Das ist nötig, weil die unterirdische Gütertransportanlage als eigenständiger Bereich in den Sachplan Verkehr aufgenommen wird. Auf diese Weise können die raumplanerischen Interessen zwischen der Betreiberin CST sowie den Kantonen und dem Bund koordiniert werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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