Schweiz: Bundesgericht heißt Doppelstock-Beschwerde der SBB gut
Im April 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht die SBB verpflichtet, in den neuen Doppelstockzügen von Bombardier im an den Speisewagen angrenzenden Wagen ein zusätzliches Abteil für mobilitätseingeschränkte Reisende und eine rollstuhlgängige Toilette einzubauen.
Die SBB hatte - um unter anderem auch Rechtssicherheit für künftige Beschaffungsprojekte zu erlangen - daraufhin Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Das Bundesgericht gibt nun der SBB recht.
Intern wird geprüft, wie der Entscheid noch im Projektverlauf umgesetzt werden kann. Aufgrund der Anpassungen entstehen der SBB zusätzliche Kosten von ca. 10 Mio. CHF. Ab Ende 2015 bringen die neuen Doppelstockzüge für den Fernverkehr bis zu 1200 Sitzplätze pro Zug. Bei den 59 Zügen für rund 1,9 Mio. CHF handelt es sich um das größte Beschaffungsprojekt in der Geschichte der SBB. (wkz/cm)