Recht

Schweiz: Beschwerden zu Ceneri-Basistunnel-Vergaben teilweise gut geheißen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.03.2014 die beiden Beschwerden gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit Gotthard AG für den Ceneri-Basistunnel (Lose „Fahrbahn + Logistik“ an das Konsortium Mons Ceneris unter der Federführung von Mancini&Marti AG, Bellinzona, zum Preis von rund 96 Mio. CHF sowie „Bahntechnik + Gesamtkoordination“ an das Konsortium CPC unter der Federführung der Cablex AG, Bern, zum Preis von rund 129 Mio. CHF teilweise gutgeheißen.

Die angefochtenen Zuschlagsverfügungen wurden aufgehoben und zur Neubeurteilung an die AlpTransit Gotthard AG zurückgewiesen. Diese wird im Verlaufe der nächsten Tage diese Entscheide analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden. Aussagen zu terminlichen Auswirkungen auf die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels 2019 können zurzeit noch nicht gemacht werden. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress