Recht

Schweden: Vergabeverfahren für Dosto-Züge für Öresund ungültig

Das Verwaltungsgericht Malmö hat entschieden, dass die Ausschreibung für die neuen Doppelstockzüge für die Verbindung Helsingborg – Malmö – Kopenhagen wiederholt werden muss.

Es handelt sich hierbei um 18 Züge im Wert von 210 Mio. EUR sowie eine Option für weitere 60 Züge im Wert von 680 Mio. EUR. Der unterlegene Bieter Bombardier hatte im März gegen die Auftragsvergabe durch den Verkehrsverbund Skånetrafiken an den Konkurrenten Stadler Bussnang Klage eingereicht und diese damit begründet, dass die Ausschreibung auf die Züge von Stadler ausgerichtet gewesen sei. Skånetrafiken hat in einem späten Stadium der Ausschreibung gefordert, dass jeder Zug über 267 Sitzplätze verfügen müsse. Außerdem sollten die Fahrzeuge länger als ursprünglich gefordert ausgeführt werden. Damit waren in der Praxis Bombardier und CAF aus dem Rennen. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass Skånetrafiken zwar nicht gegen das Gesetz über Beschaffungen der Öffentlichen Hand verstoßen habe, jedoch habe der Verkehrsverbund eklatant Interessen von Bombardier und CAF missachtet und durch Ausnutzung bestehender Rahmenverträge mit drei möglichen Lieferanten den Wettbewerb verhindert, eingeschränkt und verzerrt. Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts Bestand haben, wird es noch fünf bis sechs Jahre dauern, bis auf der Verbindung Züge mit höherer Kapazität eingesetzt werden können. Nach dem aktuellen Zeitplan sollten die neuen Züge ab dem Herbst 2024 eingesetzt werden, vier Jahre später, als es zu Beginn der Ausschreibung geplant war. (hz/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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