Recht

Schienenkartell: Deutsche Bahn darf Moravia verklagen

Die Deutsche Bahn hat einen weiteren Erfolg bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen das Schienenkartell erzielt.

Das OLG Frankfurt a.M. hat heute, 01.12.2020, bestätigt, dass auch die tschechische Moravia a.s. vor dem Landgericht Frankfurt a.M. von der DB auf Schadensersatz verklagt werden kann (Az. 11 U 157/19). Die Forderung der DB (und der Zuwendungsgeber) gegen Moravia beläuft sich auf 133 Mio. EUR zzgl. Zinsen. Allein an Zinsen muss Moravia mit jedem weiteren Jahr mindestens 6,5 Mio. EUR zahlen. Moravia Steel gehört zu den Schienenlieferanten, die zu Lasten der DB zwischen 2001 und 2010/11 Lieferquoten und Preise abgesprochen haben. Trotz der nunmehr deutlich verbesserten Erfolgsaussichten ist die DB nach wie vor bereit, in außergerichtlichen Gesprächen die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten. Mit voestalpine, ThyssenKrupp und Stahlberg Roensch (Vossloh-Konzern) konnten in den vergangenen Jahren bereits Teilvergleiche geschlossen werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress