Sachsen-Anhalt: Regierung muss Auskunft über Verkehrsverträge geben
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt muss Anfragen von Abgeordneten, zum Beispiel zu Verkehrsverträgen, umfassend beantworten.
Nur so könne das Parlament seiner Kontrollaufgabe nachkommen, hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt (LVerfGG) am 17.09.2013 entschieden. Wo Vertraulichkeit geboten und begründet sei, gelte die Geheimschutzordnung des Landes auch für Abgeordnete. Die Exekutive dürfe aber nicht vorab Auskünfte verweigern.
Im Verfahren ging es um die Weigerung von Landesverkehrsminister Thomas Webel (CDU), Daten aus dem Direktvergabevertrag zum „Elektronetz Nord“ mit Daten aus Wettbewerbsverträgen zu vergleichen. Er hatte für seine Weigerung die schutzwürdigen Interessen Dritter angeführt. Die Grünen im Landtag sahen die Rechte der Abgeordneten verletzt und reichten eine Organstreitklage ein. Inzwischen betonte Webel, dass er mittlerweile allen Abgeordneten Einsicht in den Vertrag gewährt habe – gegen den Widerstand der DB. (msa)