Recht

S-Bahn Zürich: S3-Takt hat Vorrang vor Güterverkehr

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass der Ende 2018 vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) eingeführte Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach bestehen bleibt.

Ursprünglich hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die dafür benötigten Trassen dem Güterverkehr zugewiesen. Dagegen erhoben ZVV, Zürcher Regierungsrat und Stadt Bülach Beschwerde, woraufhin das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2018 die Trassen als vorsorgliche Maßnahme der S-Bahn zusprach. Dies hat das Bundesgericht nun abschließend bestätigt. Details zu der Entscheidung gibt es in der morgigen Wochenausgabe Rail Business 32/20. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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