Recht

S-Bahn Nürnberg: Eilantrag gegen Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag (16.10.2014) den Eilanträgen der Stadt Fürth, eines Umweltverbandes und mehrerer privater Grundstückseigentümer gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30.01.2014 stattgegeben (Az: BVerwG 7 VR 2.14; BVerwG 7 VR 3.14; BVerwG 7 VR 4.14).

Es geht um den Planfeststellungsabschnitt 16 Fürth-Nord der Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld und dabei konkret um die separate neue S-Bahnstrecke zwischen Fürth-Staden und Eltersdorf über Fürth-Steinach (Rail Business 08/14). Der Ausbau der Bestandsstrecke und die Neuerrichtung der Güterverkehrsstrecke entlang der Autobahn A 73 (VDE 8.1) ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Das BVerwG hat die aufschiebende Wirkung der Klagen angeordnet, weil das Interesse der Antragsteller am Unterbleiben von Vollzugsmaßnahmen bis zur Prüfung ihrer rechtlichen Einwände im Hauptsacheverfahren das Interesse der beigeladenen DB Netz AG und das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses überwiegt. Diese Entscheidung besagt laut Gericht nichts über die Erfolgsaussichten in den Klageverfahren. Die Klagen werfen eine Vielzahl schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen auf, die in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren verlässlich nicht geklärt werden können. Die Inbetriebnahme der S-Bahngleise ist für Dezember 2016 geplant und dürfte sich nun verzögern. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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