S-Bahn Berlin: Volksbegehren des S-Bahn Tisches unzulässig
Das Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tisches ist unzulässig. Dies teile am 13.05.2013 das Berliner Verfassungsgericht mit. Das Gericht gibt damit einem Einwand des Berliner Senats statt, der das Volksbegehren zurückweisen wollte.
Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, dass der Senat nicht berechtigt sei, die vom S-Bahn-Tisch vorgeschlagenen Gesetze zu verabschieden – u.a. deswegen, weil die S-Bahn auch in Brandenburg fahre, wo der Senat nicht zuständig sei. Zudem wären Forderungen wie die Tariftreue für die Mitarbeiter der S-Bahn eine Bundesangelegenheit, da die S-Bahn Teil der Deutschen Bahn sei. Sobald aber Teile eines Volksbegehrens nicht verfassungskonform sind, sei das gesamte Anliegen unzulässig, teilte das Berliner Verfassungsgericht weiter mit. Der S-Bahn-Tisch, ein Zusammenschluss überwiegend linker Gruppen, zeigte sich empört über dieses Urteil. Der Forderung des S-Bahn Tisches nach Offenlegung der Verträge und Vereinbarungen zwischen Land und S-Bahn wurde schon Folge geleistet. (cm)