Recht

S-Bahn Berlin: Berliner Senat modifiziert Vergabe – Vorhaltepflicht für Fahrzeuge fällt weg

Die Länder Berlin und Brandenburg werden das im vergangenen Jahr gestartete Verfahren zur Vergabe von S-Bahn Leistungen auf dem Berliner S-Bahn Ring modifizieren. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 22.02.2013 mit.

Zuvor hatte das Kammergericht Berlin den ursprünglich auf den 28.02.2013 festgesetzten Verkündungstermin (Rail Business 5/13) im Vergaberechtsstreit S-Bahn Berlin und DB Regio ./. Land Berlin und Land Brandenburg im Einvernehmen mit den Prozessparteien auf den 28.03.2013 verschoben. So sollen die Parteien zeitlichen Spielraum erhalten, um eine Einigung herzustellen. Nun hat der Senat vorgesehen, dass die Vorhaltepflicht entfallen soll.
Bislang war vorgesehen, dass dem Fahrzeugbereitsteller nach einer Verkehrsvertragsphase von 15 Jahren die Fahrzeuge für weitere 15 Jahre vorgehalten werden sollten. Nun ist geplant, dass die Fahrzeuge am Ende der Vertragslaufzeit an die Länder oder an einen Nachfolgebetreiber zu übergeben sind. Damit beträgt die künftige Vertragslaufzeit 15 Jahre. Ob und ggf. wie eine Vertragsdauer von 22,5 Jahren Gegenstand der Vergabe werden kann, ist noch nicht entschieden. Der Senat lässt mit dieser Änderung auch neue Bewerber zu. Zudem sieht die Senatsverwaltung das von der Deutschen Bahn betriebene Gerichtsverfahren als gegenstandslos an – beharrt aber darauf, dass das bisherige Verfahren rechtlich zulässig sei. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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