Recht

Rumänien: EU fordert Rückzahlung unzulässiger staatlicher Beihilfen

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Rumänien dem Schienengüterverkehrsbetreiber CFR Marfa durch Schuldenerlass und Nichtbeitreibung von Schulden mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen in Höhe von mindestens 570 Mio. EUR gewährt hat.

Diese unzulässigen Beihilfen muss Rumänien nun zuzüglich Zinsen von CFR Marfa zurückfordern. CFR Marfa weist, insbesondere gegenüber dem rumänischen Schieneninfrastrukturbetreiber CFR Infrastructura, eine hohe Verschuldung auf und war mehrere Jahre lang auch gegenüber der nationalen Sozialversicherung und der Steuerverwaltung hochverschuldet. Im März 2017 reichte der Verband der rumänischen privaten Schienengüterverkehrsbetreiber eine förmliche Beschwerde bei der Kommission ein. Die Kommission stellte fest, dass die staatlichen Maßnahmen zur Beitreibung der Sozialversicherungsschulden und Steuerrückstände von CFR Marfa gegenüber dem Staatshaushalt ab Juni 2013 marktkonform waren, die staatliche Unterstützung CFR Marfa aber einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffte. Folglich stellen diese Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften dar. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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