Regionalfaktoren: Keine Entscheidung des LG Frankfurt/Main zu Trassenpreisen
Das Landgericht Frankfurt/Main hat im Verfahren 2-03 O 517/15 sein Urteil zu Regionalfaktoren vertagt, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Billigkeitskontrolle der Trassengebühren entschieden hat.
Dort liegt die Frage bereits seit Herbst 2015 auf dem Tisch, eingereicht vom Berliner Landgericht. Das Frankfurter Landgericht hatte sowohl das Land Sachsen-Anhalt als auch DB AG, DB Netz und DB Regio erfolglos zu einem Vergleich aufgefordert. Für die DB ist dies ein Teilerfolg, ist für sie das EuGH-Verfahren doch „ein wichtiger Schritt zur Klärung der Frage, ob die Zivilgerichte … die Vorschrift des § 315 BGB parallel zu den Regelungen des Eisenbahnrechts anwenden dürfen“. (msa/cm)