Recht

Regierungspräsidium Tübingen: Baurecht für Regionalstadtbahn Neckar-Alb

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Ermstalbahn (Planfeststellungsabschnitte 1 und 2 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb) den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Dieser schafft nicht nur das Baurecht für die Elektrifizierung der Ermstalbahn zwischen Metzingen und Bad Urach, sondern auch für den Umbau der Bahnhöfe in Dettingen und Bad Urach sowie für Verbesserungen im Bahnhof Metzingen. Der Planfeststellungsbeschluss wird vom 01.03.2017 bis einschließlich 14.03.2017 öffentlich ausgelegt. Das Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb betrifft die Strecke Bad Urach – Metzingen – Reutlingen – Tübingen – Herrenberg und umfasst neben der vollständigen Elektrifizierung der Strecke den Bau von Ausweichgleisen und neuer Haltpunkte. Für die vier weiteren Planfeststellungsabschnitte des Moduls 1 führt das Regierungspräsidium Tübingen derzeit die Planfeststellungsverfahren durch. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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