Recht

Regierungspräsidium Freiburg: Erneut Fahrverbot im Winter für Sauschwänzlebahn

Die Tunnel sind der Streitpunkt bei der Sauschwänzlebahn; Foto: Bahnbetriebe Blumberg

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg hat jetzt erneut ein Fahrverbot im Winter (01.11.2016 bis 31.03.2017) für die Sauschwänzlebahn zwischen Blumberg und Weizen ausgesprochen.

Mit dem Teilwiderruf der Betriebserlaubnis beruft sich der RP auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 30.06.2016 (Rail Business 29/16). Das Urteil erlaube einen solchen Teilwiderruf explizit für die planfeststellende Behörde, so das RP zu Rail Business. Das Verbot gelte für Publikums- als auch Betriebsfahrten, so der Bescheid. Laut RP haben starke naturschutzrechtliche Gründe zu dieser Entscheidung geführt. Während des Winters wird eine vertiefende Untersuchung der beiden nördlichen Tunnel auf Fledermausquartiere erfolgen, um für die folgende Wintersaison eine Entscheidung darüber treffen zu können, so das RP weiter. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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