Recht

Polen: PKP-Nachfolgebahnen nicht mehr pleitesicher

Die Nachfolgegesellschaften der polnischen Staatsbahn PKP - PKP Intercity, PKP Cargo und Przewozy Regionalne (PR) - werden künftig dem allgemeinen Insolvenzrecht unterliegen. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung passt Polen sein Recht auf diesem Gebiet an EU-Recht an.

Die bisher gültigen Regelungen stellten nach Ansicht der EU-Kommission eine unbegrenzte staatliche Beihilfe für die Schienenverkehrsunternehmen dar. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Bahnunternehmen, die Insolvenz beantragt haben, noch für sechs Monate Verkehrsleistungen erbringen dürfen, während sie gleichzeitig ggf. ein Sanierungs- oder Vergleichsverfahren durchlaufen. Hierdurch sollen die Fahrgäste vor einem plötzlichen Wegfall von Verkehrsangeboten geschützt werden. Gleichzeitig soll der Besteller der Verkehrsleistungen - im Falle des Regionalverkehrs also z.B. die Wojewodschaften - hierdurch Zeit erhalten, um Verträge mit einem anderen Anbieter abzuschließen. Im Falle der Personenverkehrsgesellschaften soll die Neuregelung erst zwölf Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten. Dies soll den Unternehmen Zeit geben, Lösungen umzusetzen, mit denen negative Folgen einer eventuellen Insolvenzerklärung vermieden werden können. (nov-ost.info/cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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