Recht

OVG Lüneburg: OHE war kurzzeitig „Eisenbahn des Bundes“

Netinera bekommt für einen bestimmten Zeitraum keine Ausgleichsmittel zu BÜ-Sanierung; Foto: C. Müller

Netinera hat auch in zweiter Instanz den Prozess um LNVG-Ausgleichsmittel verloren.

Beim Kauf der Arriva PLC mit Datum 27.08.2010 musste die DB den Wettbewerbshütern zugestehen, Arriva Deutschland weiter zu veräußern. Dies geschah mit Datum 24.02.2011, als die italienische FS-Gruppe die OHE (Osthannoversche Eisenbahn) als Teil von Arriva Deutschland übernahm. Auch für diese 238 Tage wollte Netinera für das OHE-Netz Ausgleichsleistungen für Bahnübergänge von der LNVG (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen) beziehen – gut 1 Mio. EUR. Die LNVG verweigerte die Landesmittel mit der Begründung, dass Arriva und damit auch die OHE in dieser Zeit ganz eindeutig eine Eisenbahn im Mehrheitsbesitz des Bundes gewesen sei. Diese Rechtsauffassung wurde zunächst von dem Verwaltungsgericht Lüneburg und jetzt auch von dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. Die OVG-Richter befanden, dass es nicht darauf ankomme, ob der Besitzer auch Einfluss habe, was das Kartellamt damals untersagt hatte, vielmehr stelle der Wortlaut in § 16 (1) AEG eindeutig auf die Besitzverhältnisse ab (Az. 7 LB 56/15). (msa/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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